
Schreiben, mit dem im kaufmännischen Verkehr ein bereits erfolgter Vertragsschluss bestätigt wird. Unter Kaufleuten ist es üblich, mündliche Absprachen schriftlich zu bestätigen. Dies soll eine spätere Beweisführung erleichtern. Grundsätzlich gilt das Schweigen im Rechtsverkehr nicht als...
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In einem solchen Schreiben fixieren Kaufleute erstmals den Inhalt eines Vertrages, dem Vorverhandlungen vorausgegangen sind. Enthält es alle vorvereinbarten und abgesprochenen Vertragspunkte und widerspricht der andere nicht unverzüglich, so gilt der Vertrag als wirksam geschlossen. Dies ist gewohnheitsrechtlich anerkannt. Auch die Versendung des...
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Mit kaufmännischen Bestätigungsschreiben wird die schriftliche Bestätigung eines mündlich geschlossenen Vertrages bezeichnet. Das Schreiben dient dem Zweck bei späteren Konflikten den Vertrag und seinen Inhalt zu beweisen. Schweigt der Empfänger des Bestätigungsschreibens so kommt der Vertrag zu den im Schreiben genannten Bedingungen zustand...
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